die bundestagswahl rückt näher…wahlschablonen für blinde und sehbehinderte

am sonntag wird gewählt. während der wahlkampf in den letzten atemzügen liegt, stehen auch die wahlberechtigten für ihren großen auftritt in den startlöchern: nicht jeder kann sehen, was auf dem wahlzettel steht. blinde und sehbehinderte menschen sollen natürlich nicht von der wahl ausgeschlossen werden. wahlschablonen für blinde und sehbehinderte gibt es deshalb auch dieses jahr zur bundestagswahl.
ziel ist es, auch blinden- und sehbehinderten die möglichkeit zu geben ihr kreuz zu machen.  wahlschablonen und die dazugehörenden begleitbücher mit entsprechenden wahlinformationen in punkt- bzw. großschrift (schwarz/weiß) können in rheinland-pfalz kostenfrei – auch für nichtmitglieder – bei der beratungsstelle des landesblinden- und sehbehindertenverbandes rheinland-pfalz in mainz telefonisch oder per mail angefordert werden. bei anforderungen von wahlschablonen müssen unbedingt name, anschrift und der für den wähler zuständige wahlkreis angegeben werden.
mehr infos gibt es hier

[update: 21.08.2013] Bundestagswahl 2013: Stimmzettelschablonen für blinde und sehbehinderte Wähler

Bei der Bundestagswahl 2013 können blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, werden die Stimmzettelschablonen kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) ausgegeben. Stimmzettelschablonen werden bundesweit seit der Bundestagswahl 2002 und der Europawahl 2004 angeboten. Die Kosten für die Herstellung der Schablonen werden den Blindenvereinen von der Bundesregierung erstattet.
Zur Orientierung sind alle Stimmzettel einheitlich in der rechten oberen Ecke gelocht oder gestanzt, an der Stimmzettelschablone ist dazu passend die rechte obere Ecke abgeschnitten. Mit jeder Schablone werden Begleitinformationen zum Aufbau der Schablone und zum Stimmzettel ausgegeben, je nach Landesverband in Punktschrift, als Audio-CD, im DAISY-Format oder in Großdruck. So können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler am Wahltag in der Wahlkabine oder vorher per Briefwahl selbstständig ihren Stimmzettel ausfüllen. Wer im Wahllokal wählt, sollte allerdings die Wahlschablone wieder mit nach Hause nehmen, damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Auf dem Stimmzettel selbst ist kein Unterschied festzustellen.
Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann diese – auch ohne Mitglied in einem Blindenverein zu sein – anfordern

Jana Schlegel von fachkraeftesicherer.deSie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen?
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  • über die bundesweite Hotline des DBSV unter 01805 / 66 64 56 (0,14 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz), die automatisch die Verbindung zum zuständigen Landesverband herstellt oder
  • direkt bei den Landesvereinen des DBSV, die aus der Liste am Ende dieser Pressemitteilung ersichtlich sind.

Für Wahlberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen ist der barrierefreie Zugang zum Wahlraum besonders wichtig. Auf der Wahlbenachrichtigung wird darüber informiert, ob der Wahlraum barrierefrei zugänglich ist und wo Informationen über barrierefreie Wahlräume und Hilfsmittel erhältlich sind. Ist der Wahlraum nicht barrierefrei zugänglich, kann ein Wahlschein beantragt werden und damit in einem anderen, barrierefrei zugänglichen Wahlraum in diesem Wahlkreis gewählt werden. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen. Weitere Informationen können dem Wahlschein und dem Merkblatt zur Briefwahl, das den Briefwahlunterlagen beigefügt ist, entnommen werden.
Wer nicht oder nicht ausreichend lesen kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, kann sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine andere Person unterstützen lassen. Die Hilfsperson kann frei bestimmt werden, beispielsweise auch aus den Mitgliedern des Wahlvorstandes. Soweit für die Hilfeleistung erforderlich, darf sie gemeinsam mit dem Wähler oder der Wählerin die Wahlkabine aufsuchen. Die Hilfsperson darf aber nur die Wünsche des Wählers oder der Wählerin erfüllen und ist verpflichtet, ihre dadurch erlangten Kenntnisse von der Wahl des Anderen geheimzuhalten.
Folgende Landesverbände des DBSV stellen für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte auf Anforderung kostenlos Stimmzettelschablonen zur Verfügung:
Baden-Württemberg

  1. Badischer Blinden- und Sehbehindertenverein Württemberg V.m.K.,Mannheim,Telefon: 0621 / 40 20 31
  2. Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V., Freiburg, Telefon: 0761 / 3 61 2
  3. Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V., Stuttgart, Telefon: 0711 / 2 10 60-0

Bayern

  1. Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e.V, München, Telefon: 089 / 5 59 88-0

Berlin

  1. Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e.V., Telefon: 030 / 8 95 88-0

Brandenburg

  1. Blinden-und-Sehbehinderten-Verband Brandenburg e.V., Cottbus, Telefon: 0355 / 2 25 49

Bremen

  1. Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen e.V., Telefon: 0421 / 24 40 16-10

Hamburg

  1. Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e. V., Telefon: 040 / 20 94 04-0

Hessen

  1. Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V., Frankfurt/Main, Telefon: 069 / 15 05 96 72

Mecklenburg-Vorpommern

  1. Blinden- und Sehbehindertenverein Mecklenburg-Vorpommern e.V., Rostock, Telefon: 0381 / 77 89 80

Niedersachsen

  1. Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V., Hannover, Telefon: 0511 / 51 04-0

Nordrhein-Westfalen

  1. Lippischer Blinden- und Sehbehindertenverein  e.V., Detmold, Telefon: 05231 / 63 00-0
  2. Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein e.V., Meerbusch, Telefon: 0 21 59 / 96 55-0
  3. Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V., Dortmund, Telefon: 0231 / 55 75 90-0

Rheinland-Pfalz

  1. Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e.V., Mainz, Telefon: 06131 / 6 93 97 36

Saarland

  1. Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e.V., Saarbrücken, Telefon: 0681 / 81 81 81

Sachsen

  1. Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen e.V., Dresden, Telefon: 03 51 / 8 09 06 11

Sachsen-Anhalt

  1. Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt e. V., Magdeburg, Telefon: 0391 / 2 89 62 39

Schleswig-Holstein

  1. Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.V., Lübeck, Telefon: 0451 / 40 85 08-0

Thüringen

  1. Blinden- und Sehbehindertenverband  Thüringen e.V., Weimar, Telefon: 03643 / 74 29 07

Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt

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