Warum Nachbarschaftshilfe auch Schwarzarbeit sein kann

Die berühmte Nachbarschaftshilfe haben wir alle schon mal geleistet. Gern trägt man die Einkäufe hoch, bringt einen Kasten Wasser mit oder mäht den Rasen, wenn gute Freunde dazu gerade nicht in der Lage sind. In der Regel nimmt man dann kein Geld vom Nachbarn und freut sich einfach, dass man jemanden eine Freude machen konnte. Allerdings gibt es gerade in Deutschland immer noch ein großes Problem mit Schwarzarbeit.

Wann ich meine Nachbarschaftshilfe anmelden muss

Wer mit Gewinnerzielungsabsicht, also regelmäßigem Einkommen, in der Nachbarschaft tätig ist, der muss auf jeden Fall seine Einkünfte angeben. So ist der nette Herr, der immer für alle die Treppe regelmäßig und gegen Entgelt macht auf jeden Fall eine meldepflichtige haushaltsnahe Dienstleistung für die der Haushalt entsprechend pauschal über das Haushaltsscheckverfahren Steuern zahlen muss. Auch die Aufbesserung eines kleinen Einkommens oder einer Sozialleistung ist für den der es erbringt meldepflichtig. Zusätzliches Einkommen muss angegeben werden vor allem bei Ämtern und Behörden. Wer nur mal helfen möchte, macht das am Besten ohne Entgelt und sonstige Verbindlichkeiten. Kriegen Sie dafür ein kleines Entgelt im Rahmen der wirklichen Nachbarschaftshilfe innerhalb der Familie handelt es sich noch um eine Gefälligkeit.

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Wann wird eine Gefälligkeit zur Schwarzarbeit?

Gefälligkeiten sind also erlaubt, wenn die reine Tätigkeit im Vordergrund steht und nicht das Entgelt. Die Hilfe im absoluten Notfall ist immer möglich und man kann jemanden auch persönlich Entgegenkommen im Rahmen der üblichen gesellschaftlichen Gepflogenheiten (zur Selbsthilfe). Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren viele Anreize und Anpassungen von Gesetzen für haushaltsnahe Dienstleistungen vorgenommen. So sind sogar die Hausmeistertätigkeiten, die durch den Vermieter für den Mieter erbracht werden und über die Betriebskostenabrechnung abgerechnet werden für Sie als Steuerpflichtiger im Rahmen der Einkommenssteuer in Ansatz zu bringen. Dazu findet man in der Regel auch eine passende Erklärung innerhalb seiner Betriebskostenabrechnung.

Ebenso verhält es sich mit der sogenannten Perle, die sich aufopferungsvoll gegen Entgelt um die Kinder und/oder den Haushalt kümmert. Die Putzfrau ist auf jeden Fall eine haushaltsnahe Dienstleistung und immer noch arbeiten mehr als 80 bis 90% von ihnen in deutschen Privathaushalten schwarz. Der Tatbestand der Schwarzarbeit kann schon erfüllt sein, wenn beide (Auftragnehmer und Auftraggeber) auf die Rechnung verzichten.

Was passiert, wenn ich regelmäßig helfen möchte?

Wenn Sie regelmäßig gegen Entgelt anderen helfen möchten, muss Sie das entsprechend bei der Minijobzentrale melden. Ob man abhängig beschäftigt ist oder selbstständig auf Rechnung arbeitet, lässt sich schnell herausfinden. Je nach Umfang und Angebot handelt es sich bei der Arbeit in einem Privathaushalt um eine haushaltsnahe Dienstleistung. Welche Tätigkeiten genau dazugehören, lesen Sie hier. Auch, wenn Sie immer und regelmäßig nur kleine Beträge als Entgelt zahlen oder erhalten, ist die Grenze zur Schwarzarbeit schnell überschritten. Ebenso ist es, wenn die Tätigkeit regelmäßig ausgeübt wird. Arbeiten Sie ’nur‘ in einem Privathaushalt gilt der Haushalt als Arbeitgeber. Die Meldung an die Minijobzentrale erfolgt über Haushaltsscheckverfahren. Ist die Tätigkeit nicht haushaltsnah, gelten die Regelungen für gewerbliche Minijobs. Wer Unternehmen bzw. Kleinunternehmer mit einer haushaltsnahen Dienstleistungen beauftragt, benötigt auf jeden Fall eine Rechnung. Diese kann dann bei der Einkommenssteuererklärung eingereicht werden. Generell sollten alle Minijobber beachten, dass das Einkommen aus allen Minijobs 450 Euro im Monat nicht überschreiten darf. Das gilt auch und gerade bei verschiedenen Arbeitgebern.

Was Ihnen als Haushalt für Strafen drohen

In erster Linie drohen Ihnen Bußgelder und in besonders schweren Fällen auch eine Freiheitsstrafe. Gegen Sie wird ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung wird eröffnet. Ebenso muss man als Arbeitgeber Haushalt mit der Rückforderung für Sozialabgaben für mehrere Jahre rechnen. Auch Menschen, die im Sozialleistungsbezug stehen und sich ohne das beim Amt anzugeben, was dazuverdienen wollen, machen sich strafbar. In den meisten Fällen fliegt Schwarzarbeit auf, wenn Minijobber mehrfach Ihre Arbeitskraft bei verschiedenen Arbeitgebern anbieten ohne, dass diese Arbeitgeber davon wissen. Als Arbeitgeber sollten sie auf eine Erklärung bestehen, dass Ihr Minijobber nur bei Ihnen bzw. bei welchen anderen Arbeitgebern noch arbeitet. Auch wird Schwarzarbeit öffentlich, wenn Unfälle passieren und sich herausstellt, dass der Minijobber nicht gemeldet ist. Auch die aufmerksamen Nachbarn haben des öfteren ein Auge aufeinander. Und zu guter Letzt kann gerade im gewerblichen Bereich der Zoll vor der Tür stehen.

 

 

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