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Als Eltern sind sie für ihr(e) Kind(er) die einzigen Fürsprecher, Begleiter und Verantwortliche. Was das in der alltäglichen KiTa-Praxis bedeutet, ist so wichtig und fördernswert, dass es im sächsischen Kindertagesstättengesetz (SächsKitaG) einen eigenen Paragraphen füllt.
§6 SächsKitaG: kraftvoll mitwirken – so geht es!
Im Detail wirken sie, alle angemeldeten Eltern in der Kindertagespflege bzw. Kindertagesstätte genau so kraftvoll und schlagfertig, wie eine Hauptversammlung aller Aktionäre in einem Unternehmen. Sie wählen aus ihrer Mitte eine Elternvertretung, den Elternbeirat. Dieser wählt dann unter sich einen Elternbeiratsvorsitzenden. Der Elternbeirat vertritt ihre Interessen und die der Kinder gegenüber der KiTa-Leitung sowie dem Träger. Weiterhin hat als Beispiel jeder Elternbeirat eine Stimme bei der Vollversammlung des entsprechenden (Stadt- bzw. Kreis-)Elternrates, der als übergeordnetes Gremium die Interessen aller Eltern und Kinder in den KiTas vertritt. Hier finden sie Rat und Hilfe, aber auch die Chance mitzuwirken für alle Kinder und Eltern ihrer Stadt bzw. ihres Landkreise.
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Ein verbindliches Elternmitwirkungspapier
In Leipzig sorgte z. B. der Gesamtelternrat schon vor einigen Jahren dafür, dass es in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt der Stadt Leipzig ein verbindliches Elternmitwirkungspapier gibt, dass die minimalen Grundrechte von Eltern in der Kindertagesstätten regelt. Es ist sozusagen als Grundlage und Basis anzusehen. Mehr geht immer! Weniger nimmer! Denn wenn sie weniger Mitwirkungsrechte haben als in diesem Papier und/oder wie u.a. im §6 des SächsKitaG verankert, haben sie das Recht und die Pflicht sich bei den übergeordneten Organen Hilfe zu holen, um Abhilfe zu schaffen. Die Adressen von übergeordneten Elternbeiräten und Kreiselternbeiräten finden sie im Internet oder erfahren sie auf Anfrage bei ihrer KiTa-Leitung und/oder beim zuständigen Jugendamt bzw. Kommune ihres Wohnortes.
In der Kindertagestätte ihres Kindes sind sie als Sorgeberechtigter an allen wesentlichen Entscheidungen zu beteiligen. Überraschenderweise sind das nicht nur die Fragen nach dem Kuchen für das nächste Sommerfest oder die Beteiligung an der jährlichen Weihnachtsfeier, nein sie haben das Recht sich am Fortschreiben und ändern der Konzeption sowie an der Kostengestaltung zu beteiligen.
Was das bedeutet?
In der Konzeption Ihrer Kindertagesstätte sind die wichtigsten Informationen, Aufgaben und Ziele der Einrichtung niedergeschrieben. Ob kurz oder lang ist egal – es kommt auf den Inhalt an. Zum Beispiel gibt es in Leipzig und Dresden viele, viele sogenannte freie Träger, die KiTas pädagogisch, wirtschaftlich und inhaltlich im Auftrag der Kommune betreiben. Es ist gar nicht wichtig, dass sie alle Konzeptionen kennen, um zu entscheiden, was für ihr Kind gut ist, sondern sie müssen vor allem den Mut haben nachzufragen, wenn sie mögliche inhaltliche Defizite zum Geschriebenen entdecken, und diese nicht einordnen können.
Zusammenarbeit ist Pflicht
Der Träger einer Kindertagesstätte ist verpflichtet mit ihnen und dem Elternbeirat zusammenzuarbeiten. Er unterstützt und befördert die Bildung eines Elterbeirates und die Durchführung von Elternabenden. Das heißt vor allem, dass sie auch das Recht haben sich innerhalb ihrer KiTa zu versammeln, auch ohne beisein der Leitung oder eines Trägervertreters. Und liebe Eltern, im §6 liest man auch, dass die Partizipation von Kindern entsprechend des Entwicklungsstandes und ihren Bedürfnissen wichtig und richtig ist.
Noch Fragen?
Dann folgen sie den Links im Artikel? Neugierig geworden? Die Konzeption ihres Kindergartens noch nie gesehen? Dann fragen sie bei der Leitung und dem Team nach.
Sie wollen sich konzeptionell fitmachen und mehr wissen über pädagogische Ansätze , dann stöbern sie im familienkatalog und besuchen sie das Profil ihrer Einrichtung. Das steht nichts oder nur wenig drin – dann senden sie uns eine Mail an anbieter@familienfreund.de und wir senden ihnen unseren Fragebogen, um das Kurzkonzept ihrer Einrichtung mit Ihrer Hilfe kostenfrei zu aktualisieren.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich momentan in der Ausbildung zum Erzieher. Wir sollen uns darüber informieren, wie die Elternvertreter in den Einrichtungen gewählt werden bzw. auf welcher gesetzlichen Grundlage dies in Sachsen geschieht? Können Sie mir da bitte weiterhelfen? Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Tienz
Guten Tag Frau Tienz.
Melden Sie sich bitte mit einem Terminvorschlag bei meiner Kollegin.
https://calendly.com/janaschlegel