der letzte wille hat so seine tücke. während man aus dem strafrecht der vergangenheit den letzten wunsch eines verurteilten erfüllte, ist der letzte wille in der heutigen zeit nicht mehr unbedingt das ende vom lied! kaum jemand setzt sich in jungen jahren schon mit pflege, tod oder unfall auseinander. man lebt einfach. sei es nun die betreuungsvollmacht oder das testament – die gedanken werden schnell schwer. gerade, wenn wir mit dem mobilen familienbüro unterwegs sind, reißen uns die standbesucher die broschüren erben und vererben , betreuungsrecht , patientenverfügung sowie informationen zur betreuung und vorsorge förmlich aus der hand. erfahrene menschen greifen dabei viel öfter zu als die jüngeren.
der letzte wille
in jedem fall wissen wir, dass viele menschen sich zwar nicht öffentlich mit dem thema beschäftigen, jedoch viele, viele fragen im kopf haben. bei den jüngeren kreisen die gedanken weniger um die eigene person als um die geliebten menschen aus der herkunftsfamilie. der bundesgerichtshof hatte diese woche eine entscheidung in einem betreuungsfall mit mündlicher betreuungsvollmacht zu fällen. 2 kinder pflegten ihre mutter als betreuer im pflegeheim. es lag ein wunsch der zu betreuenden person für diesen fall vor. die frau und mutter der kinder fiel nach einem unfall ins wachkoma und wurde trotz betreuungsvollmacht vom heim zwangsernährt. mündlich hatte sich die frau im september 2002 gegen die künstliche ernährung in einem solchen fall ausgesprochen. 5 jahre kämpften die kinder mit der heimleitung. im jahr 2007 gab es dann einen kompromiss. die kinder kümmerten sich seitdem um die künstliche ernährung und das heim nur noch um die pflegerischen tätigkeiten.
künstliche ernährung beenden
nach einem versuch die künstliche ernährung zu beenden, drohte die heimleitung den kindern mit hausverbot und wies diese umgehend wieder an. der anwalt der familie – fachanwalt für medizinrecht – riet danach seinen mandanten den ernährungsschlauch kurz über der bauchdecke durchzuschneiden. der staatsanwalt ordnete kurz danach an, dass die künstliche ernährung wieder aufgenommen werden soll und wies die mutter ins krankenhaus ein. dort verstarb sie dann 2 wochen später eines natürlichen todes. das landgericht hatte den anwalt der familie zu 9 monaten haft auf bewährung verurteilt und die tochter für die tat freigesprochen.
der bundesgerichtshof hob nun das urteil auf revision des angeklagten anwalts auf und sprach ihn frei. der grund für diesen freipspruch liegt vor allem in der neuregelung des sog. patientenverfügungsgesetz, welches mit dem 1.9.2009 in kraft getreten ist. und es wurde klar gestellt, dass sowohl nach neuem als auch altem betreuungsrecht der mündlich geäußerte wunsch der patientin gegenüber ihren betreuern verbindlich ist und der behandlungsabbruch gerechtfertigt sei.