Wenn der andere zuschlägt…Gewalt zu Hause

Wenn in den eigenen 4 Wänden Gewalt passiert, sind viele Menschen immer noch zulange hilflos. Scham, Traurigkeit, Verzweiflung, Wut oder auch die Liebe zum Anderen blockieren ein aktives Denken und Handeln. Wird die Polizei hinzugerufen, sind die Beamten nicht nur Streitschlichter, Tröster und Zuhörer – sie haben auch konkrete Maßnahmen zur Verfügung die Situation zu entschärfen. Ein Verweis für ein paar Tage aus der gemeinsamen Wohnung wirkt zumindestens vorrübergehend und verschafft Raum zum Luft holen, nachdenken und Lösungen suchen. Eine zusätzliche Anzeige hat strafrechtliche Konsequenzen für die TäterInnen haben.

Gewalt hat kein Gesicht!

Und wer jetzt gedacht hat, mich trifft es nicht, der irrt sich. Gewalt ist nicht männlich oder weiblich – sie ist menschlich. Wir Menschen werden immer älter. Die Pflegesituation verschärft sich und die Pflege findet immer öfter (auch politisch gewollt) zu Hause statt. Das eigene Haus und die geliebten 4 Wände können so aber auch zu einem Ort für unausprechliches Leid werden. Wenn geliebte Menschen an Alzheimer erkranken , ändert sich über kurz oder lang das, was einem als vertraut und bekannt erscheint. Viele Patienten sind mit sich, dem Verlust Ihrer Individualität und der ausweglosen Lage überfordert. Sie schätzen Situationen falsch ein, verfallen in Depressionen, sind streitlustig, permanent unzufrieden oder/und werden aggressiv. Diese Aggressionen äußern sich in verbalen Beschimpfungen, in Beiß- und Kratzattacken bis hin zu massiven Angriffen, die auch die Pflegeperson ernsthaft gefährden und verletzen können. Bei letzterem bleibt in der Regel nur der Anruf bei der Polizei, um sich und den anderen zu schützen.

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Wenn es nicht allein geht!

Eine Herausforderung, die zunehmend Probleme mit sich bringen: Die AngreiferInnen sind oft hochbetagte SeniorInnen, die nicht nur geistig sondern auch körperlich krank sind. Ein Demenzkranker braucht ab einem bestimmten Krankheitsstadium rund um die Uhr Betreuung, Medikamente und Versorgung. Man kann den Kranken nicht der Wohnung verweisen und auch nicht stundenlang mit auf die Wache nehmen. Das vorrübergehende Einweisen in eine Einrichtung, wie die Psychatrie, kann nicht gegen den Willen des Betroffenen stattfinden und eine geeignete Einrichtung wie z.b. eine Klinik mit Gerontopsychiatrischer Abteilung muss auch Kapazitäten für eine vorrübergehende Unterbringung haben.

Aufsuchend helfen!

Der zu pflegende und die Pflegeperson befinden sich häufig in einer massiven Abhängigkeit zueinander. Die eheliche oder familiäre Beziehung wird oft durch die Pflege belastet. Auch der pflegende Angehörige kann nicht in „Sicherheit“ gebracht werden, da natürlich der Demenzkranke nicht allein zu Hause bleiben kann. Eine Kombination aus Information, Beratung und Hilfe ist hier unabdingbar. Der Anruf beim Pflegedienst, der Pflegekasse, die Aufnahme in ein Heim oder in die Tagespflege, der Anruf beim Allgemeinen Sozialdienst und die zeitnahe Entsendung eines Sozialarbeiters können Betroffene aktiv unterstützen und schützen. Wichtig ist es außerdem zwischen den EhepartnerInnen, Eltern und Kindern Vorsorge- und Betreuungsvollmachten aufzusetzen.

Nicht nur am Internationalen Tag der Pflege

Während sich heute am 12. Mai der Internationale Tag der Pflege jährt, gibt es eigentlich nur sehr wenig zu feiern und noch viel mehr zu tun. Während die Zahl der zu Pflegenden in den nächsten 35 Jahren rapide ansteigt, nehmen auch Krankheiten und Gebrechen zu. Die wenigsten werden Ihren Lebensabend in einem Pflegeheim verbringen. Um so wichtiger wird es, dass pflegende Angehörige und deren Familienmitglieder bestens informiert sind, Ihre Rechte ausschöpfen und Unterstützung erfahren. Die vom Familienservice der Familienfreund KG betreuten MitarbeiterInnen wenden sich selbstverständlich in allen Fragen rund um Familie von 0 bis 99plus an uns. Das beinhaltet auch Fragen von Familienangehörigen, wie z.b. Eltern, Großeltern, Kindern

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