Inhaltsverzeichnis
ein pflegefall tritt häufig aus heiterem himmel ein – etwa nach einem unfall oder schlaganfall – oder schleichend wie etwa bei einer demenz. vorbereitet sind die angehörigen auf diese situation nur in den seltensten fällen, oftmals müssen sie unter großem zeitdruck wichtige entscheidungen treffen. eine wesentliche frage ist oft: können die eltern zuhause gepflegt werden? wer übernimmt die häusliche pflege? oder muss eine einrichtung zur betreuung gesucht werden? tatsächlich werden heute etwa 70 prozent der knapp 2,5 millionen pflegebedürftigen in deutschland zuhause versorgt. wer einen angehörigen pflegt, kommt allerdings oft an die grenzen der psychischen und physischen belastbarkeit. fragen rund um das thema pflege beschäftigen immer mehr bundesbürger, das telefon stand bei unserer expertenaktion nicht still.
am telefon saßen für sie:
- manuela engelbrecht, altenpflegerin, geronto-fachkraft, pflegedienstleitung im „bavaria“-senioren- und pflegeheim, sulzbach-rosenberg / oberpfalz. nebenberufliche ausübung als pflegesachverständige
- christian gatt, experte für zusatzversicherungen bei den ergo direkt versicherungen, fürth
- dr. andreas albrecht, notar, regensburg, beteiligt am aufbau der bayerischen hospiz- und palliativbewegung, buchautor zu fragen der vollmacht und patientenverfügung
familienpflege steht hoch im kurs
anfang 2012 ist das neue gesetz zur familienpflegezeit in kraft getreten. das gesetz sieht vor, dass berufstätige ihre wöchentliche arbeitszeit maximal zwei jahre lang auf einen mindestumfang von 15 stunden pro woche reduzieren können. wer das neue gesetz in anspruch nehmen will, ist allerdings auf das wohlwollen des arbeitgebers angewiesen.
Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen?
Hinterlassen Sie mir und meinem Familienservice-Team einfach eine Nachricht unter 0341-35540810. Oder senden Sie uns eine eMail an nutzer@familienfreund.de. Wir werden uns schnellstmöglich melden und klären, wie wir Sie unterstützen können.
viele anrufer beschäftigte die frage, wie man einen geeigneten pflegedienst für die ambulante betreuung findet. manuela engelbrecht verwies zum einen auf die krankenkasse vor ort, sie könnte kompetent auskunft geben. aber auch der hausarzt bekomme durch seine hausbesuche mit, wer eine gute ambulante versorgung leiste. daneben sei „mund-zu-mund-propaganda“ die beste werbung. mit dem thema pflege sollten sich die generationen nach ansicht der altenpflegerin generell frühzeitig beschäftigen: „die eltern sind zu einem frühen zeitpunkt noch selbst in der lage zu sagen, welche art der pflege sie gerne möchten oder welche stationäre einrichtung sie auswählen würden.“
leistung der gesetzlichen pflegeversicherung reicht auch künftig nicht aus
die kosten einer ambulanten oder stationären pflege werden durch die gesetzliche pflegeversicherung nur teilweise abgedeckt. der fehlbetrag muss zunächst von der rente und dann vom vermögen des zu pflegenden bestritten werden. sind diese ressourcen verbraucht, müssen kinder für ihre eltern aufkommen. christian gatt von den ergo direkt versicherungen wies darauf hin, dass auch die im nächsten jahr geplante pflegereform am sogenannten teilleistungscharakter der gesetzlichen pflegeversicherung nichts ändern werde. zudem würden primär nur demenzkranke höhere leistungen erhalten und nicht alle pflegebedürftigen. eine private pflegezusatzversicherung bleibe, so gatt, weiterhin unerlässlich, um die finanziellen belastungen im falle der pflegebedürftigkeit zu decken.
gerechte lösungen für pflegende familienmitglieder schaffen
oft fühlen sich die kinder, die die anstrengende aufgabe der pflege der eltern übernehmen, ihren geschwistern gegenüber benachteiligt. dr. andreas albrecht erläutert dazu die rechtlichen möglichkeiten: „seit anfang 2010 gibt es einen neuen paragrafen 2057a bgb, wonach beispielsweise kinder, die einen angehörigen länger gepflegt haben, bei der erbfolge besser gestellt sind, auch wenn kein testament vorliegt. das pflegende kind kann bei der verteilung des erbes verlangen, einen höheren bruchteil zu erhalten, als ihm bei normaler erbfolge zusteht. wie hoch dieser vorteil bei der nachlassverteilung ausfällt, hängt vom vermögen des verstorbenen, dem aufwand der pflege und dem verzicht auf eigenes einkommen ab.“ generell rät der experte, dass die betroffenen schon zu lebzeiten über eine patientenverfügung, vorsorgevollmacht sowie ein testament ihre belange regeln sollten, um streitigkeiten vorzubeugen und klarheit zu schaffen.