Verordnung zur Beschäftigung ausländischer Fachkräfte geändert

Am 1.8.2013 tritt der Rechtsanspruch zur Betreuung für unter einjährige in Deutschland in Kraft. Neben der regulären Betreuung in Kindertagespflege und Kindertagesstätte bevorzugen viele Familien auch andere Betreuungsformen. Wichtig ist es natürlich sich an die gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien zu halten, nicht nur um rechtssicher zu aggieren sondern vor allem, um den Schutz aller an der Betreuung und Versorgung beteiligten zu gewährleisten.

Es wird einfacher

Viele Regelungen zur Beschäftigung ausländischer Fachkräfte wurden in den letzten 3 Jahren gelockert, neugestaltet und verbessert. Nicht nur für Arbeitgeber mit großen und kleinenUnternehmen sind diese Veränderungen positiv zu bewerten. Auch für Privatpersonen bzw. Haushalte wirken sich veränderte Regelungen und Lockerungen positiv aus. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gab in einer Verordnung die Änderungen zum Ausländerbeschäftigungsrecht bekannt. So wurden hier unter anderem die Bestimmungen für die vorrübergehende Beschäftigung für Au-Pairs erweitert und verbessert. Familien, die zukünftig Gastgeber für ein Au-Pair sein wollen, können von folgenden Änderungen profitieren:

  1. Das Höchstalter für die Au-pair Beschäftigungen wird von 25 auf 27 Jahre angehoben
  2. Die Zustimmung zur Beschäftigung kann für Personen mit Grundkenntnissen der deutschen Sprache erteilt werden.
  3. Die deutsche Sprache muss in der Familie nicht mehr wie bisher als Muttersprache gesprochen werden.
  4. Außerdem entfällt generell die Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit (es wird nicht mehr geprüft, ob auch inländische Arbeitnehmer für die Tätigkeit geeignet wären).
  5. Die Beschäftigungsdauer liegt in der Familie darf 1 Jahr nicht überschreiten.

Mit dem Familienservice unterstützen wir Sie!

Als betreute Mitarbeiter des Familienservice der familienfreund KG können sie sich gern für weitere Informationen rund um das Thema Au-Pair an uns wenden. Gern unterstützen wir Sie mit konkreten Vermittlungsvorschlägen an geeignete Dienstleister. Kontaktdaten für die Ansprache hält Ihr Arbeitgeber bzw. die Personalabteilung bereit. Falls Sie noch kein betreuter Mitarbeiter sind bzw. Ihren Arbeitgeber auf die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ansprechen wollen, finden Sie hier geeignetes Informationsmaterial.

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