Wer haftet für Schäden bei Demenzerkrankung?

(ddp direct) Demenz bedeutet den Verlust geistiger Fähigkeiten und wird durch einen Abbauprozess des Gehirns hervorgerufen. Vor allem Kurzzeitgedächtnis, Denkvermögen, Sprache und Motorik sind betroffen. „Alzheimer-Patienten finden sich häufig nicht mehr in der Wohnung zurecht. Mit fortschreitendem Krankheitsverlauf nehmen Vergesslichkeit und Desorientierung zu. Am Ende verändert sich auch die Persönlichkeit“, erklärt Dr. Jörg Hipp, Experte für die Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung bei der Allianz Deutschland. Über 1,2 Millionen Menschen leiden deutschlandweit an Demenz.

Schäden müssen abgefedert werden

Dies ist gefährlich für Betroffene und Mitbürger. Wer zahlt beispielsweise den Schaden, wenn ein Demenzkranker orientierungslos die Straße kreuzt und einen Unfall verursacht? „Ein erwachsener Mensch muss grundsätzlich nur dann für einen Schaden haften, wenn er ihn selbst schuldhaft verursacht hat“, sagt Hipp. Und nur dann übernimmt auch dessen private Haftpflichtversicherung den Schaden für ihn. Nach dem Gesetz ist diese Haftung aber dann eingeschränkt, wenn der Verursacher aufgrund einer Erkrankung für sein Tun nicht verantwortlich gemacht werden kann.

Aufsichtspflicht wahrnehmen, ist wichtig

„Dies ist in der Regel bei Kranken, die an schwerer Demenz leiden, der Fall“, so der Experte. Angehörige sind nur dann schadenersatzpflichtig, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben.

Die Folge: Die Privathaftpflichtversicherung zahlt den Schaden zwar nicht, wehrt aber den unberechtigten Anspruch des Geschädigten ab. „Wir als Versicherung würden in die rechtliche Auseinandersetzung mit Demjenigen gehen, der die Ansprüche geltend macht“, erläutert Hipp.

Aus diesem Grund ist eine Privathaftpflichtversicherung für Demenzkranke genauso wichtig wie für jeden Anderen auch. Die Versicherungen machen beim Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung keine Unterschiede zwischen gesunden, kranken oder behinderten Menschen. Der Experte erklärt: „Bei uns kann jeder eine private Haftpflichtversicherung abschließen.“ Darüber hinaus gilt: Wer Allianz Kunde ist und an Alzheimer erkrankt, muss die Krankheit nachträglich nicht melden. Dies gilt für folgende Versicherungen: Haftpflicht, Hausrat, Unfall und KfZ.

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