Wie das Land Brandenburg Familien mit niedrigem Einkommen bei der Familienerholung unterstützt

Dieser Eintrag ist Teil 9 von 9 in der Serie Zuschuss zum Familienurlaub

Wenn im Land Brandenburg die Koffer und Taschen für den Sommer- oder Winterurlaub gepackt werden, schauen vor allem Familien mit niedriegem Einkommen oder Sozialleistungen neidisch zu ihren Nachbarn. Für sie ist es nicht bzw. nur mit sehr großen Anstrengungen möglich, für ein paar Tage aus dem grauen Alltag zu fliehen.

Allgemeine Voraussetzungen

Gefördert werden Erholungsaufenthalte für Familien mit Wohnsitz im Land Brandenburg. Voraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen ist ein Aufenthalt in Familienferienstätten oder in anderen, für den Zweck der Familienerholung geeigneten Einrichtungen in Deutschland, in Polen oder in der Tschechischen Republik. Damit sticht das Land Brandenburg positiv unter den fördernden Bundesländern heraus. Viele fördern nur Aufenthalte im eigenen Bundesland, einige auch in Gesamtdeutschland. Die Förderung ist im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel einmal jährlich möglich.

Jana Schlegel von fachkraeftesicherer.deSie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen?
Hinterlassen Sie mir und meinem Familienservice-Team einfach eine Nachricht unter 0341-35540810. Oder senden Sie uns eine eMail an nutzer@familienfreund.de. Wir werden uns schnellstmöglich melden und klären, wie wir Sie unterstützen können.

Familienurlaub Land Brandenburg: Einkommensgrenzen

Die Einkommensgrenzen orientieren sich an der Höhe der pauschalierten Regelleistung bei Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (max. 150%). Maßgebend sind jeweils die am Jahresanfang gültigen Sätze.

Geförderte Urlaubsdauer

Mindestens 5, höchsten 14 Tage; in begründeten Einzelfällen sind Abweichungen zulässig. An-/Abreisetag gelten als ein Tag.

Zuschussleistungen

Pro Tag für jedes mitreisende Familienmitglied zwischen 5,20 Euro und 7,70 Euro in Abhängigkeit von der Höhe des Einkommens.

Zuständige Stelle und Antragsverfahren für Familienurlaub Land Brandenburg

Anträge können beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg, Dezernat 64 –
Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus gestellt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes senden bei Bedarf ein Antragsformular (pdf, 279.8 KB) zu, beraten in Fragen der Antragstellung und informieren über die Förderbedingungen. Bei ersten Fragen hilft auch der Flyer des Landes Brandenburg zur Unterstützung der Familienerholung .

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