1,6 mio menschen in deutschland sind alleinerziehende. 41% von ihnen beziehen leistungen nach sgb II. 2,2 mio kinder haben diese alleinerziehenden, die natürlich umgang mit dem anderen elternteil genauso haben wollen, wie mit dem, wo sie leben. so spricht man besonders nach einer scheidung bzw. nach einer trennnung, wo beide eltern das geteilte sorgerecht haben vom sogenannten umgangsrecht. dieses regelt im allgemeinen zum wohle des kindes den umgang mit beiden elternteilen. nun können natürlich auch die unterhaltszahlenden leistungen nach sgb II beziehen. ein vater klagte nun teilweise erfolgreich gegen die arge.
angemessene wohnungsgröße nach trennung
grund dieser klage war, dass seine 62 qm wohnung als zu groß für ihn allein eingestuft wurde und die kosten von der arge nur noch übergangsweise übernommen wurden. er führte nun an, dass der sohn alle 14 tage bei ihm von freitags bis montags, während der sommerferein drei wochen, während der herbstferien eine woche und an jeweils einem der doppelfeiertage bei ihm wohnen würde. im hinblick auf das alter des kindes sei es angemessen, ihm ein kleines zimmer zur verfügung zu stellen.
nach auffassung des landessozialgerichts nordrhein-westfalen mit dem az l 20 b 225/07 as er ist bei wahrnehmung des umgangsrechts und bei zeitweiligen bedarfsgemeinschaften zur bestimmung einer angemesenen wohnungsgröße insbesondere der zeitliche umfang der ausübung des umgangsrechts, das alter der kinder, individuell erhöhte raumbedarfe, ggf. auch die entfernung zum haushalt des anderen elternteils zu berücksichtigen. zugestanden wurde dem vater jetzt eine wohnung, die bis zu 50 qm groß sein kann. begründung dafür war vor allem, dass der zeitliche umfang lediglich besuchscharakter habe. der bedarf für eine zweiköpfige bedarfsgemeinschaft sei nicht gegeben.
kosten und nutzen
nun sind ja die kosten und die gerichtsentscheidung das eine, die menschliche seite aber eine andere. in der regel vollziehen sich die meisten trennungen mit kindern nicht immer ganz einvernehmlich. egal aus welchem grund getrennt wurde – im ersten moment leiden natürlich alle beteiligten, vor allem aber kinder unter der räumlichen trennung. das was jahrelang selbstverständlich war, verliert nun seine beständigkeit. vertrauensverluste und ängste müssen/sollten in harter arbeit durch die parteien vermieden werden. momente der zwei- und dreisamkeit brauchen genau so raum wie der rückzug von allem, wenn es einem doch mal zu viel wird.
dazu kommen natürlich noch pubertäre entwicklungen, scham und unsicherheit mit dem eigenen körper. was uns erwachsenen als selbstverständlich erscheint, ist für ein kind schlicht unüberschaubar und verwirrend. im obigen fall ist die gesunde einschätzung des vaters, dass der junge sehr wohl rückzugsmöglichkeiten braucht, einleuchtend und nachvollziehbar. selbst, wenn der vater eine 2 raum-wohnung findet, die ihm das ordentliche wohnen und leben ermöglicht , sind 3 räume in der größe zu finden wohl eher unwahrscheinlich.
Ich habe meine Kinder jeden Mittwoch und jeden Freitag, alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag. die Kinder sind 6 und 8 Jahre, also ein mädchen und einen jungen. ich habe eine Wohnung von 52 quatratmetern, also eine 1.5 Zimmer Wohnung mit Wohnküche. Ich denke Mal das die Wohnung zu klein ist und AS Amt mit nur ein Kind abrechnet. Was kann ich dagegen machen das ich eine größete Wohnung bekomme die das Amt auch bezahlt.
Hallo
Ich bin ein Vater von 4 Kinder
14 Jahre Sohn ,11jahre Tochter und 4 Jahre Sohn und 2,5jahre Sohn
Also insgesamt 4
Wie Gross steht mir zu von eine Wohnung
Und wie viel Geld auch
Da ich jetzt ein Wohnung gefunden habe 100 qm und für 1600 Euro
Dabei mein Gehalt ist 2200