Alle Steuervorteile für Steuererklärung nutzen, ist insofern schwer, dass Sie als Nichtsteuerberater einfach nicht alle kennen. Zwar wäre es Ihnen zu empfehlen einen Steuerberater zu fragen, jedoch muss man dessen Leistung auch entsprechend honorieren. Ab sofort liegen die Steuerformulare für die Einkommenssteuererklärung wieder in allen Bürgerämtern aus. Jeder vierte Bundesbürger füllt seine Steuererklärung allerdings bereits elektronisch aus. Sie auch?
Mit Elster online gut aufgestellt
Viele Bürger nutzen hierfür das Elsterformular. Dies ist ein kostenloses PC-Programm der Finanzverwaltung. Die CD-Rom mit dem Programm erhalten Sie in allen sächsischen Finanzämtern. Seit Mitte Januar steht Ihnen die aktuelle Version auch im Internet unter www.elsterformular.de zur Verfügung. Das Programm bietet Ihnen die Möglichkeit, die steuerlichen Daten direkt in die Formulare einzutragen und dann per Internet an Ihr Finanzamt zu übermitteln. Ihr Finanzamt prüft dann die Daten automatisch auf Schlüssigkeit. So vermeiden Sie Eingabefehler und Ihre Bearbeitungszeit kann sich verkürzen. Aus dem integrierten Steuerberechnungsprogramm geht sofort unverbindlich hervor, ob Sie eine Steuerschuld haben.
Steuervorteile für Steuererklärung nutzen
So einfach es auch klingt, dass Sie Ihre Steuererklärung selbst machen – aber es passiert, dass Sie Steuervorteile verschenken. Allein im Kapitel haushaltsnahe Dienstleistungen, wie z. B. beim Lohn für Babysitting oder Handwerksrechnungen ergeben sich viele Steuervorteile. Auf Plattformen, die solche haushaltsnahen Dienstleistungen anbieten, geht das leider nicht immer klar hervor. Und so nutzen leider bislang nur knapp die Hälfte der Bundesbürger die Möglichkeit, haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend zu machen. Leider werben auch die Bundesregierung und die Handwerksbetriebe nicht gerade offensichtlich mit den Steuervorteilen. Solange Sie also darauf angewiesen sind, Ihre Möglichkeit der Steuereinsparung selbst herauszufinden, ist es unbedingt ratsam einen Steuerberater bzw. Lohnsteuerhilfeverein hinzuzuziehen.
Verbesserung durch neues Gesetz
Im Jahr 2006 beschloss die Bundesregierung das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung“ zur Verbesserung der Abschreibungsbedingungen von Handwerkerrechnungen im Rahmen haushaltsnaher Dienstleistungen. Allerdings scheint die Idee des Gesetzes, das Wachstum des Handwerks anzuregen und unter anderem auch Schwarzarbeit zu bekämpfen, nicht aufgegangen zu sein. Unternehmen sollten den Arbeitslohn immer getrennt auf ihren Rechnungen ausweisen und gesondert auf die Abschreibungsmöglichkeiten hinweisen.
Bei den Nebenkostenabrechnung ist es schon so
Betrachten Sie z. B. Ihre Mietnebenkosten. Manchmal betragen die Kosten für Müllabfuhr, Gartenpflege, Hausreinigung und Schornsteinfeger fast ein drittel der gesamten Miete. 20 % der Arbeits- und Fahrtkosten können Sie von der Steuerlast abziehen. Das Finanzamt verlangt lediglich einen Nachweis über die Höhe der Kosten. Entweder die Kosten sind auf ihrer Nebenkostenabrechnung ersichtlich oder Sie lassen sich eine Bescheinigung von ihrem Vermieter ausstellen. Zu haushaltsnahen Dienstleistungen zählen Tätigkeiten, die einen engen Bezug zum Haushalt haben, wie beispielsweise die Zubereitung von Mahlzeiten, das Reinigen der Wohnung, die Gartenpflege und mit Ausnahmen die Kinderbetreuung. Zu den abzugsfähigen Handwerksleistungen gehören z. B. Arbeiten am Haus, wie der Austausch von Fenstern, die Renovierung der Fassade, die Reparatur und Wartung der Heizung oder von Haushaltsgegenständen und Kontrollaufwendungen des Schornsteinfegers.