§4 SächsKiTaG – Wünschen und wählen

Wünschen und wählen können und müssen Sie als Eltern für Ihr Kind. Aber wann ist der geeignetste Zeitpunkt sich für ihr Kind auf die Suche nach einem Platz zu machen?

Die Suche nicht vor der Suche starten

Als Eltern wollen Sie für Ihr Kind nur das beste. Sie wollen alles richtig machen und die richtigen Entscheidungen treffen. Geduld ist nicht gerade Ihre Stärke, wenn es um Ihr Kind geht. Der Mangel an Plätzen an bestimmten Orten lässt Sie verunsichert zurück. Denn nichts wäre schlimmer als, wenn Sie keinen geeigneten Betreuungsplatz für Ihr Kind fänden. Damit sind Sie nicht allein und trotzdem heißt es ruhig bleiben und überlegt handeln.

Jana Schlegel von fachkraeftesicherer.deSie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen?
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Keine Suche in der Schwangerschaft

Herzlichen Glückwunsch! Sie sind schwanger. Ob lang ersehnt oder spontan – konzentrieren Sie sich erstmal auf die neuen Lebensumstände. Als werdende Mutter und Vater ist es nicht notwendig und richtig, sich auf die Suche nach Betreuungsplätzen zu machen. Zum einen hat Ihr Kind noch gar keinen Rechtsanspruch zum anderen ist es noch nicht mal geboren. Was in 2 Jahren ist, wissen Sie auch nicht wirklich. Vielleicht bleiben Sie mit Ihrem Kind viel länger zu Hause als geplant oder aber Sie müssen den Anfangstermin aufgrund Ihrer beruflichen Planung vorverlegen. Natürlich steht es Ihnen frei sich jederzeit über Konzepte, den Bildungsplan oder geltende Gesetze zur Betreuung zu informieren. Auf eine Besichtigung der Wunscheinrichtung sollten Sie jedoch bis zum tatsächlichen Betreuungsbedarf warten.

Und wann geht es los?!

Genau 6 Monate bevor Sie als Familie aus irgendwelchen Gründen Ihr Kind nicht mehr ausschließlich im häuslichen Umfeld betreuen wollen, sollten Sie Ihren Betreuungsbedarf bei den Einrichtungen Ihrer Wahl bzw. beim örtlichen Träger, dem Jugendamt, anmelden. Wann dieser Zeitpunkt gekommen ist entscheiden Sie ganz allein. Auswählen können Sie im Rahmen der verfügbaren Plätze – jedoch unterstützt Sie das Bundesgesetz insofern, dass die Kommunen eine bedarfsgerechtes Angebot vorhalten müssen. Hier finden Sie weitere Informationen zur Bedarfsplanung beim örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie beim Stadtrat.

Gesetzlich haben sie das Recht im Rahmen der verfügbaren Plätze zu entscheiden, in welcher Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflege Sie Ihr Kind betreuen lassen wollen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie innerhalb oder außerhalb der Stadtgrenzen suchen. Es gilt, dass passende Betreuungsangebot für Ihr Kind zu finden.

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