Mittagsversorgung: Zahlen sie keinen Cent (mehr)

Wer sein Kind in der Kinderbetreuung anmeldet, wird über kurz oder lang mit der Frage nach der Mittagsversorgung konfrontiert sein. Ob Ihr Kind mit essen möchte, ist meist nicht das Problem. Denn gerade Kinder bis zur Einschulung werden in der Kindertagespflege bzw. der Kindertagestätte mit versorgt, wenn Sie über Mittag bleiben. In den meisten Betreuungseinrichtungen tragen fast automatisch Sie als Eltern die Kosten für die Mittagsversorgung.

Was steckt laut SächsKiTaG im Elternbeitrag drin?

Mit dem Elternbeitrag sind lt. SächsKiTaG alle Leistungen nach Konzept der Betreuungseinrichtung abgegolten. Kosten, die durch zusätzliche Angebote der Kindertageseinrichtungen bedingt sind, können gegenüber den Erziehungsberechtigten im Einvernehmen mit dem Elternbeirat geltend gemacht werden. Laut Paragraf 15 Abs. 6 entrichten Sie als Eltern den Verpflegungskostenersatz zur Essenversorgung  zum Elternbeitrag.

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Erhebung von Beiträgen für die Mittagsversorgung

In einem der familienfreund KG vorliegenden Rechtsgutachten des Deutschen Institutes für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) wird die Erhebung von Beiträgen für die Mittagsversorgung in Sachsen als rechtswidrig dargestellt. Nach Auffassung des DIJuF Sind die Beiträge bereits durch die Zuweisung der Kommunen bzw. Landkreise bezahlt. In den Jahren 1998 bis 2004 haben die zuständigen Oberverwaltungsgerichte entsprechende Landesregelungen in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Niedersachsen gekippt.

Eine sächsische Landtagsfraktion prüft

Aktuell hat mind. 1 sächsische Landtagsfraktion eine gutachterliche Prüfung des §15 SächsKiTaG (Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen) in Auftrag gegeben. Derzeit versuchen wir als Betreiber des FAMILIENBÜROLeipzig eine Stellungnahme zu erhalten, ob dies auch für Tagesmütter und Tagesväter gilt. Unter news@familienfreund.de können Sie die Gutachten abfordern. Auch für sonstige Fragen ist Herr Kujawa, Prokurist der familienfreund KG, gern ansprechbar.
Zur familienfreund KG: Das Unternehmen versteht sich als zentraler Ansprechpartner für alle Fragen rund um Familie. Als Serviceunternehmen für Work-Life-Balance ist die familienfreund KG gern verlängerte Werkbank der Personalabteilung bzw. Geschäftsleitung. Neben der Neuentwicklung und Umsetzung von familienunterstützenden Vorhaben und Angeboten bietet das Unternehmen auch Standortanalysen und Anreicherungen von Produkten und Leistungen um familienfreundliche Komponenten. Die familienfreund KG ist die erste, wirtschaftlich selbstständige Existenzgründung aus dem Lokalen Bündnis für Familie, FAMILIENSTADT Leipzig, heraus und wird am 3. Mai 2009 3 Jahre alt.

Eine Antwort auf „Mittagsversorgung: Zahlen sie keinen Cent (mehr)“

  1. Private Zuzahlungen von Dritten – insbesondere der Eltern – sind in der Systematik der §§ 22 ff. SGB VIII grundsätzlich nicht vorgesehen. Bejaht das Jugendamt den Betreuungsbe￾darf i.S.d. § 24 Abs. 2 und 3 SGB VIII (bzw. besteht ein Rechtsanspruch auf Betreuung gem. § 24 Abs. 1 SGB VIII), hat das Jugendamt grundsätzlich für alle aus der bedarfsgerechten Betreuung resultierenden Kosten einzustehen. Dies gilt beispielsweise auch für die Kosten einer angemessenen Verpflegung, die als Sachaufwand zu erstatten sind (so auch OVG Lüneburg, 20.11.2012 – Az. 4 KN 319/09).
    aus BMFSFJ.de https://www.familienfreund.de/wp-content/uploads/2016/09/fakten-kindertagespflege-01-2015.pdf

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